Satzung und Regeln
Ausstellungs-Regeln
4.1
Die D.R.U. veranstaltet nationale/internationale Katzenausstellungen als Schönheitswettbewerbe.

4.2
Jedes Mitglied soll die Vorbereitung und Durchführung einer Ausstellung nach Maßgabe des Vorstandes unterstützen. Bei Anmeldung einer Katze zu einer Fremdausstellung ist gleichzeitig eine Kopie der Anmeldung an die Geschäftsstelle zu senden. Die Anmeldung einer Katze zu einer 2-Eintages-Ausstellung (Samstag und Sonntag) ist nicht erlaubt.

4.3
Ausgestellt werden dürfen gegen Gebühr nur die Katzen von Mitgliedern. Ehemalige Mitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme von Mitgliedern anderer eingetragener Vereine ist nach Maßgabe des Vorstandes möglich.

4.4

Haben Katzen an einer Ausstellung teilgenommen, so dürfen diese Katzen eines Mitgliedes frühestens nach 14 Tagen (2 Wochenenden) wieder an einer Ausstellung teilnehmen (Inkubationszeit).

4.5
Von den Ausstellungen ausgeschlossen sind Katzen, die offensichtlich tragend sind oder noch nähren und Katzen mit den in Ziff. 3.17 aufgeführten Mängeln. Die Ziff. 3.26 gilt sinngemäß.

4.6
Die Anmeldeformulare, die in allen Punkten deutlich lesbar und gewissenhaft auszufüllen und zu unterschreiben sind, und die Teilnahmebedingungen sind gegen Rückporto bei der Geschäftsstelle zu beziehen. Es dürfen nur D.R.U.- Formulare verwendet werden, ein Formular für jede Katze. Maximal 5 Katzen eines Ausstellers dürfen zur Ausstellung angemeldet werden.

4.7
Die auszustellenden Katzen müssen am Ausstellungstag mindestens 3 Monate alt und vollwirksam gegen Katzenseuche (Panleukopenie) geimpft sowie ihre Ahnentafeln mindestens beantragt sein.

4.8
Die Geschäftsstelle kann Meldungen ohne Begründung zurückweisen. Über die angenommenen Anmeldungen erfolgt eine Bestätigung, die beim Einlaß der Katzen vorzuzeigen ist.

4.9
Die Zahlung der Standgebühr hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn, ganz gleich aus welchem Grunde, die Teilnahme unterbleibt. Auf Rückerstattung der Standgebühr kann kein Anspruch erhoben werden. Für fahrlässig zu einer Ausstellung angemeldete (insbesondere abzugebende Jung-)Katzen, die nicht zur Ausstellung erscheinen oder die vom Tierarzt zurückgewiesen werden, ist zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe der Standgebühr zu zahlen; dies gilt nicht, wenn unverzüglich eine ärztliche oder tierärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.

4.10

Muß eine Ausstellung abgesagt werden, gleich aus welchem Grunde, erfolgt eine Rückerstattung der Standgebühr nicht. Bereits eingezahlte Standgebühren werden nach Maßgabe des Vorstandes zur Abgeltung bis dahin entstandener Kosten verwandt oder für eine spätere Ausstellung gutgeschrieben.

4.11
Alle auf Ausstellungen erhaltenen Qualifikationen müssen der Geschäftsstelle per Fotokopie der Bewertungsurkunde (Ort, Datum, Veranstalter) spätestens bei der Beantragung eines Titels (je 1 D.R.U. Qualifikation) gemeldet werden. Es wird nur eine Qualifikation von einem Ausstellungswochenende übernommen. Qualifikationen, die im Abstand von weniger als 14 Tagen erworben wurden, können nicht übernommen werden. Qualifikationen können im übrigen nur übernommen werden, wenn für das CAC/CAP mindestens 80, für CACIB/CAPIB und höher mindestens 120 Katzen am Ausstellungstag im Katalog nachgewiesen werden. Qualifikationen, die am Tage einer D.R.U. - Ausstellung, 14 Tage zuvor oder 14 Tage danach erhalten wurden, werden nicht übernommen. Die Teilnahme von Mitgliedern an Ausstellungen anderer eingetragener Vereine kann nach Maßgabe des Vorstandes verboten sein. Jeder Titel darf erst dann rechtmäßig geführt werden, wenn durch die Geschäftsstelle gegen Gebühr eine Titel-Urkunde erstellt wurde.

4.12
Ein Rechtsanspruch auf Formnoten, Platzierungen, Qualifikationen, Titel oder Ehrenpreise kann nicht geltend gemacht werden.

4.13
Vor Einlaß in die Ausstellungshalle werden alle Katzen tierärztlich untersucht. Wird von einem Aussteller eine Katze zurückgewiesen, sind in der Regel auch seine übrigen gemeldeten Katzen von der Ausstellung ausgeschlossen. Die Entscheidung der Tierärzte ist endgültig. Die Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) ist obligatorisch. Im übrigen gelten die amtstierärztlichen wie die aktuellen Ausstellungsbedingungen.

4.14
Die Vornahme künstlicher Veränderungen an Katzen ist verboten und führt zur Disqualifikation.

4.15
Während der Ausstellung müssen alle Katzen in der Zeit von 10-18 Uhr in den zugewiesenen Käfigen verbleiben. Verläßt eine Katze ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung vorzeitig die Ausstellung, so können alle ausgestellten Katzen des betreffenden Ausstellers disqualifiziert werden.

4.16
Die Aussteller haben dafür zu sorgen, daß die Katzen stets eine saubere Unterlage zur Verfügung haben. Für die Versorgung der Katzen sind die Aussteller selbst verantwortlich.

4.17

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seine Katzen zu den angegebenen Zeiten zu beaufsichtigen (Präsenzpflicht) oder verantwortlich beaufsichtigen zu lassen.

4.18
Diese Ausstellungsregeln gelten in Verbindung mit den Ausstellungsbedingungen. Mit der Anmeldung der Katzen oder der Zahlung der Standgebühr werden beide anerkannt.

4.19
Jegliche Haftung der D.R.U. ihrer Organe oder Beauftragten ist ausgeschlossen.

4.20
Die ausgestellten Katzen werden -in der Regel- in folgende 6 Besten-Gruppen eingeteilt: Langhaar 1 (solide Farben), Langhaar 2 (moderne Farben), Semi-Langhaar, Kurzhaar 1 (Britisch), Kurzhaar 2 (Nicht-Britisch), Siam/OKH. Gehören ab 300 gemeldeten Katzen 10% derselben Farbe an, so wird für diese eine zusätzliche Besten-Gruppe gebildet.
Die Ausstellungsklassen werden wie folgt eingeteilt:

Grand Champion-/Grand Premior d'Europe-Klasse
Alle Katzen, die rechtmäßig den Titel "Gr.Champion/Gr.Premior d'Europe" tragen, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung in die unter 4.20 aufgeführten Gruppen sowie nach Geschlecht. In dieser Klasse wird an die erstplatzierte Katze das SUC/SUP (Supreme Championat/Supreme Premiorat) vergeben.

Champion-/Premior d'Europe-Klasse
Alle Katzen, die rechtmäßig den Titel "Europa-Champion/Premior" tragen, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird das CAGCE/CAGPE (Certificat d'Aptitude au Grand Championat/ Premiorat d'Europe) vergeben.

Große Internationale Champion-/Premioren-Klasse
Alle Katzen, die rechtmäßig den Titel "Gr. Champion Int./Premior Int." tragen, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird das CACE/CAPE (Certificat d'Aptitude au Championat/Premier de Europe) vergeben.

Internationale Champion-/Premioren-Klasse
Alle Katzen, die rechtmäßig den Titel "Champion Int./Premior Int." tragen, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird das CAGCI/CAGPI (Certificat d'Aptitude au Grand Championat/Premier International) vergeben.

Champion-/Premioren-Klasse
Alle Katzen, die rechtmäßig den Titel "Champion/Premior" tragen, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird das CACIB/CAPIB (Certificat d'Aptitude au Championat/Premier International de Beauté) vergeben.

Offene oder Kastraten-Klasse
Alle Katzen, die in den Zuchtbüchern der D.R.U. oder eines anderen eingetragenen Vereins registriert und am Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird das CAC/CAP (Certificat d'Aptitude au Championat/Premier) vergeben.

Jugend-Klasse
Alle Katzen, die am Ausstellungstag mindestens 3 und höchstens 9 Monate alt sind, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse werden nur Formnoten und Platzierungen vergeben.

Senioren-Klasse
Alle Katzen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, können hier eingeschrieben werden. Es erfolgt eine Aufteilung nur nach Geschlecht. Es werden nur Formnoten und Platzierungen vergeben. Sind mindestens 5 Katzen präsent, kann -unabhängig vom Geschlecht- der Titel "Best Senior" vergeben werden.

Novizen-Klasse (Determinations-Klasse)
Alle Katzen, die nicht im Zuchtbuch eines eingetragenen Vereins eingetragen sind und die am Ausstellungstag mindestens drei Monate alt sind, werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nach Rasse, Farbe und Geschlecht. In dieser Klasse wird nur die Rasse- und/oder Farbzugehörigkeit festgestellt.

Hauskatzen-Klasse
Alle Hauskatzen werden hier eingeschrieben. Es erfolgt eine Aufteilung nur nach Geschlecht. In dieser Klasse werden nur Platzierungen vergeben.

4.21
Es werden folgende Formnoten vergeben:
vorzüglich
sehr gut
gut
Die 4 besten Katzen jeder Klasse werden außerdem platziert.

4.22
Um den Titel Champion/Premior, Champion Int./Premior Int., Gr. Champion Int./Gr. Premior Int., Europa-Champion/Europa-Premior, Gr.Champion d'Europe/Gr.Premior d'Europe tragen zu dürfen, muss eine Katze bei drei Ausstellungen von drei verschiedenen Richtern die Qualifikation CAC/CAP, CACIB/CAPIB, CAGCI/CAGPI, CACE/CAPE oder CAGCE/ CAGPE erhalten haben (jeweils 1 Qualifikation auf D.R.U. Ausstellungen).
Allen Katzen, die auf drei D.R.U. Ausstellungen von drei verschiedenen Richtern das CAC/CAP erhalten haben, kann der Titel "Deutscher Champion/Premior" zuerkannt werden.

Um den Titel Supreme Champion/Supreme Premior tragen zu dürfen, muß eine Katze bei drei D.R.U.-Ausstellungen unter drei verschiedenen Richtern die Qualifikation SUC/SUP erhalten haben. Katzen, die den Titel Supreme Champion/ Supreme Premior tragen, werden auf den Ausstellungen nur noch platziert, nehmen aber an allen anderen Wettbewerben teil.

4.23
Die Qualifikationen dürfen in den entsprechenden Klassen nur einmal und nur an die erstplatzierte Katze mit der Formnote vorzüglich vergeben werden. Es steht dem Richter frei, die Qualifikation nicht zu erteilen, wenn er findet, daß die erstplatzierte Katze diese nicht verdient.

4.24
Neben den Formnoten, Platzierungen und Qualifikationen werden folgende Titel vergeben:
Best Supreme
für die absolut Beste Katze der Ausstellung
Best of Best
für die Beste Katze der 3 Langhaar- und 3 Kurzhaar-Gruppen
Best in Show
für die Beste Katze der jeweiligen Gruppe
Bester Kater
der jeweiligen Gruppe
Beste Katze
der jeweiligen Gruppe
Zum/zur Besten Kater/Besten Katze dürfen nur Rassebeste vorgeschlagen werden.
Bester Kastrat männlich und weiblich
der jeweiligen Gruppe
Beste Jungkatze 3-9 Monate männlich und weiblich
der jeweiligen Gruppe
Rassebest männlich und weiblich,
für die typische Repräsentantin der jeweiligen Rasse oder Farbe.
Best Senior männlich oder weiblich
Beste Zuchtgruppe,
alle ausgestellten Katzen (mindestens 5) derselben Rasse eines Züchters, die unter seinem Zwingernamen gezüchtet wurden, nehmen an diesem Wettbewerb teil.
Beste Paargruppe,
Kater und Katze im Besitz desselben Ausstellers, mit denen nachweislich erfolgreich gezüchtet wurde, nehmen an diesem Wettbewerb teil.

4.25
Jede Katze erhält einen Richterbericht/Urkunde, auf der Formnote, Platzierung, Qualifikation und zusätzliche Titel vermerkt sind. Ein Titel darf erst dann rechtmäßig geführt werden, wenn die vorgelegten Urkunden durch die Geschäftsstelle geprüft und bestätigt sowie gegen Gebühr eine Titelurkunde erstellt wurde. Für Qualifikationen anderer gleichartiger Vereine kann die D.R.U. keine Titelurkunde erstellen. Die Bezeichnung der auf Fremdausstellungen erlangten Qualifikationen müssen mit unseren Bezeichnungen absolut identisch sein (dieselbe Buchstabenfolge). Darüber hinaus muß die USt-Nr. des betreffenden Vereins eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden (Katalog, Geschäftsbogen etc.).

4.26
Die Bewertung der Katzen erfolgt durch von der D.R.U. anerkannte Richter, gegen deren Entscheidung es keine Berufung gibt. Bewertet wird nach dem GCCF - oder einem anderen offiziellen Standard.

4.27
Das Richten erfolgt öffentlich, jedoch sind Unterhaltungen der Aussteller oder Stewards mit den Richtern oder -schülern vor oder während des Richtens verboten. Das Befragen der Stewards nach den Bewertungen oder Diskussionen im Richterraum/in der Ausstellungshalle sind verboten.